DAV informiert:
Mit der DAT-App sind Sie immer auf dem neuesten Stand mit dem aktuellen Programm!
Alle Informationen rund um den DAT 2013 finden Sie auch mit der neuen DAT-App. Sie hilft beim jederzeitigen Auffinden von wissenswerten Hinweisen rund um den DAT. Ob es sich um die Suche nach bestimmten Fachveranstaltungen handelt, wenn Fragen zu Einzelheiten rund um das umfangreiche Rahmenprogramm auftreten, wenn die Lage der Veranstaltungsräume schnell geklärt werden muss oder gezielt nacheinzelnen Referenten und ihren Veranstaltungen gesucht wird. Die App finden Sie auf www.anwaltstag.de
Deutscher Anwaltstag 2013 – Programm online
Anwaltsmarkt 2030 – Zukunft jetzt gestalten
Der 64. Deutsche Anwaltstag 2013 vom 6. bis 8. Juni 2013 in Düsseldorf bietet ein umfangreiches Fortbildungsprogramm (zahlreiche Veranstaltungen sind geeignet nach § 15 FAO) und interessante rechtspolitische Veranstaltungen. Bereits am Vortag des 64. Deutschen Anwaltstages, am 5. Juni 2013, finden der Redewettstreit, die Mitgliederversammlung des DAV und der DAT für Einsteiger statt.
Das Programmheft des Deutschen Anwaltstags 2013 erhalten Sie als Beilage zur Märzausgabe des Anwaltsblatts. Programm und Anmeldemöglichkeit finden Sie ab sofort auch online unter www.anwaltstag.de Wer seine Anreise mit der Lufthansa planen möchte, kann dies wieder zu bevorzugten Konditionen tun. Lufthansa ist der Airline Partner des diesjährigen DAT.
DAV fordert, Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und Geduldeten herzustellen
Der DAV unterstützt mit seiner Stellungnahme 30/13 die Initiativen im Bundestag und in den Bundesländern, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und Geduldeten herzustellen. Für die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und Geduldeten, in der Öffentlichkeit fälschlicherweise als „Residenzpflicht“ bezeichnet, gibt es heute keinen nachvollziehbaren und belegbaren rationalen Zweck mehr. Es bestehen deswegen erhebliche Zweifel, ob diese Regelungen noch verhältnismäßig sind. Die Gründe, die angegeben werden, um die Beschränkungen zu rechtfertigen, überzeugen nicht.
Zukunft der Versorgungswerke
Wie sicher ist die Altersvorsorge der freien Berufe? Diese Frage stellte das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL Anfang dieser Woche. Zu dem Artikel „In der Zinsfalle“ erklärte der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV), Rechtsanwalt Hartmut Kilger: „Kein Versorgungswerk wackelt!“ Laut Kilger bestehe kein Anlass, über wirtschaftliche Schwierigkeiten der berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland zu spekulieren. Trotz Niedrigzinsumfeldes würden die Versorgungswerke ihren Auftrag der Altersvorsorge und versorgung auch künftig erfüllen können. Zur Presseerklärung der ABV.
DAV begrüßt Länderinitiative, eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für gut integrierte Ausländer zu schaffen
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme-Nr. 31/13 grundsätzlich das Ziel des Gesetzesantrages, eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für Ausländer zu schaffen, die sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert haben. Damit wird eine langjährige Forderung des DAV erfüllt. Der DAV hält allerdings die Ausschlussgründe in § 25b Abs. 2 des Gesetzentwurfs noch für zu streng gefasst. Der Ausschlussgrund der Straffälligkeit sollte nur Ausländer treffen, die eine Geldstrafe von über 180 Tagessätzen oder eine Haftstrafe von über 6 Monaten verwirkt haben.
Anwaltsblatt-Kommentar: DAV-Präsident für Individualbeschwerde zum EuGH
Für eine Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof spricht sich der DAV-Präsident im Mai-Heft des Anwaltsblatts aus. „Zumindest Verstöße gegen die EU-Grundrechtscharta sollten so von jedermann gerügt werden können“, schreibt Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer in seinem Kommentar. Seine Forderung begründet er mit der neuen Grundrechtsarchitektur in Europa. Während auf der Ebene des Grundgesetzes und auf der Ebene der Europäischen Konvention für Menschenrechte der Rechtsschutz effektiv sei, gebe es in Deutschland Lücken im Zugang zum Europäischen Gerichtshof. Das Mai-Heft des Anwaltsblatts geht am Freitag zur Post und wird Ihnen hoffentlich – trotz Streiks bei der Post – bis zum Ende des Monats zugehen. Den Kommentar können Sie vorab unter www.anwaltsblatt.de lesen.
DAV lehnt Entwurf zum Trennbankengesetz ab
Der Deutsche Anwaltverein erhebt gegen den „Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen“ (Trennbankengesetz) schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken und strafrechtspolitische Einwände. Aufgrund der zahlreichen Verweisungen in dem Gesetz auf das sich permanent ändernde deutsche und europäische Aufsichtsrecht, der Verwendung ausufernder unbestimmter Rechtsbegriffe sowie seiner außergewöhnlichen Komplexität genügt der Gesetzesentwurf nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot, wonach der Normadressat vorhersehen können muss, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist. Auch ist mit dem Bestimmtheitsgebot unvereinbar, dass die außerstrafrechtliche Pflicht für Geschäftsleiter, ein wirksames Risikomanagement sicherzustellen, in das Strafrecht eins zu eins übertragen werden soll, ohne dass der Gesetzentwurf hierfür irgendwelche inhaltlich-qualitativen Vorgaben definiert (Stellungnahme 29/2013 und Pressemitteilung).
DAV nimmt Stellung zur Novellierung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Bemühungen um die Novellierung der Ausbildungsverordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Notarfachangestellte und Patentfachangestellte. Der demographische Wandel sowie das sinkende Interesse an diesem Ausbildungssektor machen eine Überarbeitung dringend notwendig. Im Novellierungsverfahren gibt es nun Bestrebungen, alle vier Berufsgruppen während der gesamten drei Ausbildungsjahre weitestgehend gemeinsam zu beschulen. Bisher findet dort, wo es möglich ist, eine gemeinsame Beschulung nur im ersten Ausbildungsjahr statt. Die jeweils unterschiedlichen berufsspezifischen Inhalte werden in den folgenden zwei Jahren getrennt vermittelt. Bei einer gemeinsamen Beschulung würde sich die Ausbildung nach Ansicht des DAV von den Anforderungen in der Praxis entfernen. Der DAV spricht sich in seiner Stellungnahme durch den ReNo-Ausschuss daher mit Nachdruck für die Beibehaltung der getrennten und gezielt praxisorientierten Beschulung ab dem 2. Ausbildungsjahr in allen genannten Berufszweigen aus.
DAV fordert Abschaffung von § 10 Abs. 3 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Der DAV fordert, um dem gesetzgeberischen Ziel Kettenduldungen zu vermeiden, nachzukommen und um europa- und völkerrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, in einer Stellungnahme § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ersatzlos zu streichen. Diese Regelung führt derzeit dazu, dass Ausländer selbst dann keinen Aufenthaltstitel erlangen können, wenn sie aus zwingenden familiären Gründen, wegen eines faktischen Abschiebungsstopps oder eines inlandsbezogenen Vollstreckungshindernisses unverschuldet langfristig nicht ausreisen oder abgeschoben werden können. Der DAV weist darauf hin, dass insbesondere bei einer sozialen und familiären Verwurzelung die anhaltende Weigerung, ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, eine Verletzung der Rechte aus Art. 8 Abs. 1 EMRK darstellen kann.
EuGH stärkt Rechte von Fluggästen mit Anschlussflügen: Es kommt auf die Verspätung am Endziel an
Der EuGH hat vorgestern mit seinem Urteil in der Rechtssache C-11/11 die Rechte von Fluggästen gestärkt. Kommt ein Fluggast bei einem Anschlussflug erst mit einer über 3 stündigen Verspätung am letzten Zielort an, hat er gemäß Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) grds. einen pauschalen Ausgleichsanspruch – je nach Länge der Flugstrecke – zwischen 250 und 600 Euro. Entscheidend ist die Verspätung am Endziel, da der Fluggast dort irreversiblen Zeitverlust und somit Unannehmlichkeiten erleidet. Ob isoliert betrachtet der Zubringer- oder Anschlussflug vielleicht nur unter 3 Stunden verspätet war, ist für den pauschalen Ausgleichsanspruch irrelevant.
Deutsche Anwaltauskunft erfolgreich unter der Lupe von Stiftung Warentest
Die Zeitschrift Finanztest, Heft 3/2013, hat unter dem Titel „Anwaltssuche: Der beste Weg zum Anwalt“ verschiedene Anwaltsportale ausführlich getestet. Der Anwaltssuchdienst des DAV, die Deutsche Anwaltauskunft, gehört zu den Testsiegern und wird in der Tabelle der Internetportale an erster Stelle genannt. „Große und übersichtliche Seite mit vielfältigen Suchmöglichkeiten“ lautet das Fazit der Tester. Außerdem enthält die Deutsche Anwaltsauskunft viele praktische Hinweise für Rechtsuchende, aktuelle und interessante Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten und vieles mehr. Zur Pressemitteilung des DAV.
DAV begrüßt Gesetzentwurf der Landesregierung zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen
Der DAV begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in NRW (Drs. 16/1435) bis auf einige wenige Kritikpunkte der vorliegenden Fassung sehr (DAV-Stellungnahme Nr. 13/2013). Dieser sieht namentlich in § 12 SVVollzG-E NRW das Angebot sozialtherapeutischer Maßnahmen vor, wenn dies aus Gründen der Behandlung angezeigt ist. Diese Maßnahmen sollen in der Einrichtung durchgeführt werden. Der DAV geht davon aus, dass diese Art der therapeutischen Behandlung unter den Therapieangeboten den Regelfall darstellen sollte.
BGH: Ohne Pflichtfortbildung Widerruf des Fachanwaltstitels
Fachanwälte müssen sich zehn Zeitstunden im Jahr fortbilden. Das sollten sie ernst nehmen. Der Anwaltssenat des BGH hat jetzt entschieden, dass die Rechtsanwaltskammer den Titel widerrufen kann, wenn die versäumte Pflichtfortbildung auch im Folgejahr nicht nachgeholt werden kann. In dem konkreten Fall hatte der Anwalt für 2007 keine Pflichtfortbildung nachgewiesen. Auf die Aufforderung der Kammer zur Nachholung in 2008 wies er für das Jahr 2008 nur zehn Stunden nach. Da der Anwalt keine Gründe für das Versäumnis angab (Krankheit, Terminprobleme, Ausfall von Veranstaltungen) habe die Kammer – so der BGH – auch ihr Ermessen korrekt ausgeübt. Die Entscheidung wird im April-Heft des Anwaltsblatts veröffentlicht. Sie ist vorab abrufbar unter www.anwaltsblatt.de
DAV: Regierungsentwurf zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren bleibt hinter den Richtlinievorgaben zurück
Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren (BR-Drs. 816/12) sollen die EU-Richtlinien 2010/64/EU und 2012/13/EU umgesetzt werden. Nach Auffassung des DAV bleibt der Gesetzentwurf jedoch hinter den europäischen Vorgaben zurück (DAV-Stellungnahme 11/13). Nachdem sich die Bundesrepublik im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft leider vergeblich für die Schaffung von europäischen Mindeststandards für die Beschuldigtenrechte eingesetzt hat, sollte der Anspruch der Bundesregierung und auch des Gesetzgebers heute wenigstens dahin gehen, die Richtlinie umzusetzen und nicht zu unterlaufen. Unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die 30 Jahre zurückliegt, beschränkt sich der Gesetzentwurf jedoch auf Mindeststandards nach deutscher Rechtsprechung und ignoriert, dass dies nicht der Maßstab für die Umsetzung einer europäischen Maßnahme ist.
EuGH: Gerichtsstandsvereinbarungen bei grenzüberschreitenden Kettenverträgen in der EU
Haben der Hersteller und der Ersterwerber einer Ware im Rahmen einer Kette von Verträgen innerhalb der Gemeinschaft gemäß Art. 23 der Brüssel-I-Verordnung eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen, kann diese Gerichtsstandsvereinbarung einem nachfolgenden Erwerber, der eine Haftungsklage gegen den Hersteller erheben möchte, prinzipiell nicht entgegengehalten werden. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 7. Februar 2013 in der Rechtssache C-543/10 entschieden. Der EuGH stellt in seinem Urteil im Einzelnen klar, dass eine solche Gerichtsstandsvereinbarung dem Dritten nur entgegengehalten werden kann, wenn dieser tatsächlich seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Stellungnahme zum BMJ-Diskussionsentwurf für ein Konzerninsolvenzrecht
Der DAV hat außerdem zum Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums zur Schaffung eines Konzerninsolvenzrechts Stellung genommen (Stellungnahme Nr. 09/2013). Darin begrüßt der DAV das Bestreben, Konzerninsolvenzen in Deutschland gesetzlich zu regeln und damit den praktischen Umgang mit diesem komplexen Thema zu erleichtern. Der DAV unterstützt insbesondere das Bestreben, einen Gruppengerichtsstand zu schaffen, sowie die normierte Möglichkeit, einen Konzerninsolvenzverwalter zu bestellen. Kritisch gesehen wird zum einen die teilweise bestehende Unpraktikabilität sowie die Justizlastigkeit des Entwurfs. Vor allem die Regelungen über ein Koordinationsverfahren hält der DAV für in der Praxis schwer umsetzbar.
Stellungnahme zum Verhältnis Datenschutz-Grundverordnung und Vertraulichkeit der Kommunikation
Der DAV hat zum Verhältnis zwischen der geplanten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation im europäischen Telekommunikationsrecht eine Stellungnahme abgegeben (Stellungnahme Nr. 08/2013). Sie ergänzt die frühere DAV-Stellungnahme Nr. 47/2012 zur Reform des europäischen Datenschutzrechts. Kritisiert wird unter anderem die unbeabsichtigte Erstreckung der DS-GVO auf Telekommunikationsdienstleister, da dies das Schutzniveau für die Kunden reduzieren könnte. Außerdem bemängelt der DAV das unklare Verhältnis der DS-GVO zur „Cookie-Vorschrift“.
Zentrale Vollstreckungsgerichte bundesweit eingerichtet
Im Zuge der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ist die Führung des Schuldnerverzeichnisses zentralisiert und automatisiert worden. Fortan führen die von den Ländern bundesweit neu eingerichteten zentralen Vollstreckungsgerichte ein landesweites Schuldnerverzeichnis. In einem bundesweiten Vollstreckungsportal der Länder werden die Daten aus den landesweiten Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt. Hinweis: Für Anträge auf Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Durchsuchungsbeschlüssen, Haftbefehlen etc. sowie alle Gerichtsvollzieheraufträge haben sich die Zuständigkeiten nicht geändert. Die Anträge sind weiterhin an das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Amtsgericht zu stellen.
Mietrechtsreform passiert Bundesrat
Das Mietrechtsänderungsgesetz hat am 1. Februar 2013 den Bundesrat passiert (BRat-Drs. 10/13; zu weiteren Dokumenten des Gesetzgebungsverfahrens). Abhängig von seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt wird es zum 1. April bzw. 1. Mai 2013 in Kraft treten. Die neuen Regelungen zum Contracting - dessen Einführung zukünftig Kostenneutralität und Effizienzgewinn voraussetzt - werden zwei Monate danach Gültigkeit erlangen. Die teils heftig umstrittenen gesetzlichen Neuerungen beinhalten – unter geänderter Zuordnung – vor allem die erweiterten Duldungspflichten des Mieters bei der Durchführung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen und schließen hierbei die Mietminderung für einen Zeitraum von drei Monaten aus. Weitere neue Bestimmungen regeln das Kündigungsrecht des Vermieters bei Nichtzahlung der Kaution sowie die erleichterte Durchsetzung von Räumungsbegehren (einstweilige Verfügung gegenüber Dritten, Kodifizierung der Berliner Räumung). Die bisher bestehende Gesetzeslücke bei Umwandlung vermieteter Wohnungen in Wohnungseigentum nach dem „Münchener Modell“ wird zu Gunsten der Mieter geschlossen (§ 577a BGB). Zudem werden die Länder ermächtigt, die Kündigungssperrfrist nach Begründung von Wohnungseigentum in gefährdeten Gebieten auf maximal 10 Jahre zu erweitern sowie die Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung auf 15 Prozent zu senken (§ 558 Abs. 3 n.F. BGB). Die DAV-Stellungnahme zum damaligen Referentenentwurf für ein MietRÄndG können Sie hier nachlesen.
Beschäftigtendatenschutz
Der Deutsche Anwaltverein nimmt aus generell datenschutzrechtlicher Perspektive Stellung zum Änderungsantrag der CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz. Neben den Regelungsgegenständen, die unmittelbar mit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang stehen, enthält der Entwurf auch einige allgemeinere Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung (§ 3 Abs. 8 Satz 3 BDSG-E), zum Erlaubnisvorbehalt (§ 4 Abs. 1 Satz 2 BDSG-E; § 32l Abs. 5 BDSG-E) und zum Konzernprivileg (§ 32m BDSG-E), die Anlass zu einer Stellungnahme geben. Der DAV begrüßt vielfach die Richtung der Vorschläge, wünscht sich jedoch weitergehende Neuregelungen.
DAV lehnt Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger ab
Bereits der Bedarf sei aus Sicht des DAV zweifelhaft. Insgesamt sei der Gesetzesentwurf (BT-Drs. 17/11470) in wesentlichen Punkten zu vage und schaffe damit unzumutbare Auslegungsschwierigkeiten auch und gerade mit Bezug auf die anwaltliche Praxis. Nach Einschätzung des DAV lassen sich die Auswirkungen der vorgeschlagenen Gesetzesänderung durch die vergleichsweise wenigen von ihm betroffenen Unternehmen mit technischen Maßnahmen leicht umgehen. Es bestehe also zusätzlich die Gefahr, dass das als Schutz gedachte neue Recht in der Praxis leerläuft, gleichzeitig aber die Leistungsfähigkeit sozial nützlicher Angebote, wie z. B. Suchmaschinen, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschränkt. Zudem wäre ein Leistungsschutzrecht, wie es in dem Gesetzesentwurf vorgeschlagen wird, international ohne Beispiel und könnte sogar zu Wettbewerbsnachteilen führen (s. DAV-Stellungnahme Nr. 4/2013).
2. KostRMoG geht in die 1. Lesung im Bundestag
Das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) hat es auf die Tagesordnung für die Plenumssitzung im Bundestag geschafft. Es steht in der Sitzung am Donnerstag, dem 31. Januar 2013, zur ersten Beratung auf dem Plan. Mit dem Gesetzentwurf soll es unter anderem umfangreiche Neuregelungen zum anwaltlichen Vergütungsrecht geben. Die gemeinsame Stellungnahme von DAV und BRAK zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 17/11471) finden Sie hier. Auch die Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts wird im Gleichlauf behandelt.
DAV kritisiert Ramsauers neues Punktesystem
Der Deutsche Anwaltverein hat mit einer Pressemitteilung die Pläne von Bundesverkehrsminister Ramsauer zur Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei kritisiert: Die Ziele sind zwar grundsätzlich zu begrüßen. Doch der Gesetzentwurf Ramsauers bringt den betroffenen Verkehrsteilnehmern mehr Nachteile als Vorteile. Die Anhebung der Buß- und Verwarngelder, der Wegfall des Punkterabattes, die Verteuerung der Fahreignungsseminare, die Verlängerung der Tilgungsfristen bei groben Ordnungswidrigkeiten und die Absenkung der Höchstgrenze des Punktsystems von 18 auf 8 Punkte stehen in keinem Verhältnis zu möglichen Verbesserungen. Das Thema wird bei dem 51. Verkehrsgerichtstag diskutiert, bei dem der DAV auch durch seine Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht vertreten sein wird.
Europäische Staatsanwaltschaft – Stellungnahme DAV und BRAK
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sprechen sich in ihrer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft aus, solange nicht zumindest die wichtigsten Verfahrensrechte eines Beschuldigten im Strafverfahren unionsrechtlich bindend sind und europaweit angewendet werden. Vor der Errichtung einer solchen Behörde müssen zunächst noch wichtige Fragen, etwa nach dem Verhältnis zur nationalen Ebene, dem Grad ihrer Unabhängigkeit, der Wirkung ihrer Entscheidungen oder deren justizieller Kontrolle, geklärt werden. Zu den Eckpunkten, die bei der konkreten Ausgestaltung unentbehrlich sind, gehören nach DAV und BRAK insbesondere die Wahrung der Beschuldigten- und Verteidigerrechte. Daneben muss der Grundsatz der freien, staatsunabhängigen Anwaltschaft gewahrt bleiben. Bei Schaffung eines Rechtsrahmens für die Verteidigung im Verfahren müssen unter anderem Verteidiger aller Mitgliedstaaten die gleiche Rechtsstellung erhalten und es bedarf einer europäischen Prozesskostenhilfe. Die Stellungnahme Nr. 80/2012 liegt auf Deutsch und Englisch vor.
Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts im Bundestag
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts wurde in den Bundestag eingebracht. Mit den Neuregelungen soll die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie die Beratungshilfe effizienter gestaltet werden. Die Länder fordern die Durchführung des Verfahrens im zeitlichen Gleichlauf mit dem Gesetzgebungsverfahren für das 2. KostRMoG. Der Regierungsentwurf mit der Stellungnahme des Bundesrates sowie der Gegenäußerung der Bundesregierung ist hier abrufbar. DAV und BRAK haben gemeinsam zum Gesetzentwurf Stellung genommen, die Stellungnahme finden Sie hier.
Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung dem Bundestag zugeleitet
Der Regierungsentwurf zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG), mit dem es unter anderem umfangreiche Neuregelungen zum anwaltlichen Vergütungsrecht geben soll, insbesondere eine Anpassung der linearen Gebührensätze, wurde nunmehr dem Bundestag zugeleitet und soll zeitnah in erster Lesung beraten werden. Den Gesetzentwurf mit der Stellungnahme des Bundesrates sowie der Gegenäußerung der Bundesregierung finden Sie hier. DAV und BRAK begrüßen das Vorhaben, sehen jedoch nach wie vor in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf, da das Ziel des Gesetzentwurfs, die anwaltliche Vergütung an die übrige wirtschaftliche Entwicklung anzupassen, noch nicht in allen Punkten erreicht ist. Die gemeinsame Stellungnahme zum Regierungsentwurf finden Sie hier.
Stellungnahme des DAV zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zu den Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche bei grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen in der EU
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 83/2012 die Initiative der Europäischen Kommission, eine Regelung zu schaffen, die die Verjährungsfristen der Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Straßenverkehrsunfällen angleicht. Nach Ansicht des DAV sollte die Verjährungsfrist für den Direktanspruch aus grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen mindestens vier Jahre betragen. Der DAV regt auch an sicherzustellen, dass bei der Regulierung von internationalen Unfällen eine Erstattung der Rechtsanwaltskosten vorgesehen wird.
Besondere Vorteile für die Anwältinnen und Anwälte im DAV
Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine und des FORUMs Junge Anwaltschaft können vom zwischen dem DAV und der Deutschen Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) abgeschlossenen Rahmenvertrag profitieren. Dieser bietet zum Beispiel die Chance, das Risiko der Berufsunfähigkeit zu besonderen Konditionen zu versichern. Aber auch der Aufbau bzw. die Ergänzung der eigenen Altersversorgung, der Schutz vor den finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit und die Absicherung der Hinterbliebenen sind darüber möglich. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
„Anwältin und Mutter- klar geht das!“
Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV hat zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine große Fragebogenaktion durchgeführt. Die Rückmeldungen spiegeln die Lebens- und Arbeitswirklichkeit vieler Kolleginnen wieder und zeigen dabei zugleich, wie individuell und unterschiedlich die gefundenen Umsetzungskonzepte jeweils sind. Die Auswertung der Umfrage sowie weitere Hintergrundinformationen und Interviews werden in der jetzt erschienenen Publikation „Anwältin und Mutter – klar geht das!“ vorgestellt. Die Onlineversion der Broschüre finden Sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft http://www.dav-anwaeltinnen.de. Dort steht Ihnen auch ein Bestellformular zur Verfügung, mit dem Sie die Druckversion anfordern können.
Bußgeldrechner als kostenlose Android-App vom Deutschen Anwaltverein
Nach dem Erfolg der iPhone-Apps des Deutschen Anwaltvereins gibt es den Bußgeldrechner nun auch für Android-Smartphones.
Der Bußgeldrechner dient als Service für Verkehrsteilnehmer. Er informiert über besondere Verstöße und ihre juristischen Folgen in den Kategorien Geschwindigkeit, Abstand, Ampel und Alkohol.
Die neue Android-App des DAV können Sie hier kostenlos herunterladen.
Checkliste Datenschutz
Da in jeder Anwaltskanzlei personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden hat der DAV auf seiner Homepage eine Datenschutz-Checkliste für die Anwaltskanzlei eingestellt. Fragen rund um die Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten, von der Aufstellung von Datenschutzregeln, dem Einsatz bedarfsgerechter IT-Lösungen, zum Datensicherungskonzept und Weiteres werden erläutert. Wir hoffen, Ihnen damit eine Hilfe bei der Beachtung der Regeln des BDSG bieten zu können. Neben der Datenschutz-Checkliste finden Sie unter www.anwaltverein.de in der Rubrik Praxis, Tipps und Musterverträge, auch noch Muster für Ihre Kanzlei.
DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt – Bitte um Spenden
Die DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt übernimmt die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern politisch motivierter Gewalttaten, sofern sie bedürftig sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die Opfer in ihrer psychischen Notlage schnell und ohne bürokratische Hürden den notwendigen Rechtsrat und –beistand erhalten. Auch im zu Ende gehenden Jahr sind wieder zahlreiche Anträge eingegangen. Diese reichen von Beleidigungs-, leichten Körperverletzungs- bis hin zu schweren Gewaltdelikten. Die Stiftung ist weiterhin auf Spenden angewiesen. Die Anwaltschaft kann ihr gesellschaftliches Engagement dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie die Unterstützung durch anwaltliche Hilfe gewährleistet. Hilfreich ist jeder, ob kleinerer oder größerer Betrag.
Bankverbindung:
Dresdner Bank Köln
Konto-Nr.: 2 078 296 01
BLZ: 370 800 40
Die Stiftung kann auch durch Auflagen (Bewährungsauflage und § 153 a StPO) unterstützt werden. Sie ist in zahlreichen Listen der zu begünstigenden Institutionen der Oberlandesgerichte eingetragen.
Urteilssammlung
Der DAV bittet seine Mitglieder darum, für die Pressearbeit interessante Urteile zuzusenden, in denen der Mandant seine Ansprüche durchsetzen bzw. unberechtigte Ansprüche abwehren konnte - aufgrund Ihrer Tätigkeit. Es geht darum, die Anwaltschaft noch besser zu positionieren. Überall dort, wo über rechtliche Fragestellungen berichtet wird, sei es im redaktionellen Teil oder auf den Serviceseiten von Tageszeitungen etc., muss auch die Anwaltschaft erwähnt werden. Der DAV veröffentlicht monatlich eine Vielzahl von Verbraucherurteilen zu den verschiedenen Rechtsgebieten. Einen Überblick finden Sie unter www.anwaltauskunft.de. Als Einsendeadresse können Sie die E-Mail walther@anwaltverein.de verwenden oder aber auch ein Urteil per Post an den DAV, PR-Referat, Littenstraße 11, 10179 Berlin, senden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Anwaltsverband Baden-Württemberg informiert:
NEU: Gruppenversicherungsvertrag mit der R+V Versicherung
Der Anwaltsverband Baden-Württemberg hat einen Gruppenversicherungsvertrag mit der R+V Versicherung abgeschlossen, der den Mitgliedern eines dem Anwaltsverband Baden-Württemberg angeschlossenen örtlichen Anwaltvereins eine günstige Altersvorsorge für angestellte anwaltliche und nichtanwaltliche Mitarbeiter bietet. Über den Vertrag angeboten werden eine Direktversicherung mit Entgeltumwandlung und eine persönliche Vorsorge, die R+V-RiesterRente. Die Vorteile der angebotenen Versicherungen sowie ein Kontaktformular können Sie hier als pdf herunterladen.
Ihr Ansprechpartner:
R+V Versicherung
Vertriebsbeauftragter Leben
Jürgen Malsam
Steinhäuserstr. 12, 76135 Karlsruhe
Tel.: 0721/8192-382
Fax: 0721/8192-77382
E-Mail: Juergen.Malsam@ruv.de
Anwälte in Not
Der Anwaltsverband Baden-Württemberg bietet ein Beratungsangebot für in Not geratene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, ehrenamtlich solch eine Beratung durchzuführen, können Sie hier als pdf herunterladen. Bei Beratungsbedarf können Sie sich gerne direkt an die Kolleginnen und Kollegen wenden und einen Termin vereinbaren.
Anwaltsverband Baden-Württemberg im Deutschen Anwaltverein e.V.
Geschäftsstelle:
Johannes-Daur-Str. 10
70825 Korntal-Münchingen
Postfach 1209
70808 Korntal-Münchingen
Telefon: 0711/2365963
Telefax: 0711/2552655
E-Mail: kanzlei@kotheweb.de
www.av-bw.de
FORUM Junge Anwaltschaft informiert:
Stammtisch
Wir treffen uns jeden ersten Montag im Monat ab 19:30 Uhr zum Stammtisch. Junge Kolleginnen und Kollegen sowie Referendare und Assessoren sind uns jederzeit willkommen.
Termine:
08.04.2013, Café Grand Planie
06.05.2013, Café Grand Planie
Weitere Informationen zum Forum Junge Anwaltschaft finden Sie unter www.davforum.de. Für Fragen steht Ihnen die Regionalbeauftragte für den Landgerichtsbezirk Stuttgart, Rechtsanwältin Gabriele Knöpfle, unter stuttgart@davforum.de oder unter der Telefonnummer 07141-920005 gerne zur Verfügung.
ARGE Anwältinnen informiert:
Stammtisch für die Region Stuttgart
Herzlich willkommen sind Mitglieder der ARGE Anwältinnen und Interessentinnen.
Nächste Termine:
10. Mai 2013
25. Juli 2013
26. September 2013
21. November 2013
ab 19:30 Uhr im La Piazza, Charlottenstr. 11, 70182 Stuttgart
Kontakt über Rechtsanwältin Klaudia Großmann, Tel.: 0711-90051990, oder kg@grossmann-rae.de
Weitere Informationen zur ARGE Anwältinnen und zu aktuellen Terminen finden Sie unter www.dav-anwaeltinnen.de



